CITY-OPTIK GmbH, Freiberg, Herderstraße 7, 09599 Freiberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der CITY-OPTIK GmbH mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz HRB 1735) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 01.09.2011. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.06.1999 mit der "H. Fischer GmbH " mit dem Sitz in Bayreuth (AG Bayreuth, HRB 1790) ist durch Verschmelzung der Gesellschaft zum 01.09.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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Amtsgericht: Chemnitz
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