Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Brückner, Udo, Zülpich, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Brückner, Christina, Zülpich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.05.2024
Raspels |
HRB 60881: CITYVISION BAUINVEST AG, Köln, Maternusstr. 44, 50996 Köln. Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Bonn, HRB 24986) Zülpich.
HRB 24986: CITYVISION BAUINVEST GmbH, Zülpich, Nideggener Straße 21, 53909 Zülpich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2019. Geschäftsanschrift: Nideggener Straße 21, 53909 Zülpich. die Betreuung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücksrechten sowie die Projektentwicklung. 50.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brückner, Udo, Zülpich, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CITYVISION BAUINVEST AG, Köln (Amtsgericht Köln HRB 60881) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019.
HRB 60881: CITYVISION BAUINVEST AG, Köln, Maternusstr. 44, 50996 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.06.2019 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die CITYVISION BAUINVEST GmbH mit Sitz in Zülpich umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CITYVISION BAUINVEST AG, Köln, Maternusstr. 44, 50996 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
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