CK2010-Verwaltungs GmbH, Amtzell, Haselmühle 1, 88279 Amtzell. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
CK2010-Verwaltungs GmbH, Amtzell, Haselmühle 1, 88279 Amtzell.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bisher Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Kämmerle, Christoph, Amtzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ADLON Datenverarbeitung GmbH, Ravensburg, Haselmühle 1, 88279 Amtzell.Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 3 Ziff. 2 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: CK2010-Verwaltungs GmbH. Sitz verlegt; nun: Amtzell. Geschäftsanschrift: Haselmühle 1, 88279 Amtzell. Bestellt als Geschäftsführer: Kämmerle, Christoph, Amtzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Richstätter, Andreas, Langenargen, * ‒.‒.‒‒.
ADLON Datenverarbeitung GmbH, Ravensburg (Albersfelder Straße 30, 88213 Ravensburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Drews, Michael, Wangen im Allgäu, * ‒.‒.‒‒.
ADLON Datenverarbeitung GmbH, Ravensburg (Albersfelder Straße 30, 88213 Ravensburg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 mit Nachtrag vom 09.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.04.2008 und 09.06.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ADLON Datenverarbeitung Akademie GmbH privates Institut für EDV-Training", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551752) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.