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CLAIM gGmbH, Berlin (HRB 266106 B)

Firmendaten

Anschrift
Friedrichstr. 206
10969 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 266106 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die CLAIM gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 266106 B verzeichnet. Nach der Gründung am 10.07.2024 hat die CLAIM gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) CLAIM setzt sich für die allgemeinen Menschenrechte und ein gleichberechtigtes, demokratisches Zusammenleben ein. Kern der Arbeit ist das Engagement gegen antimuslimischen Rassismus (amR), Islam- und Muslimfeindlichkeit (IMF) sowie gegen weitere Formen der Menschenfeindlichkeit und Rassismen. (2) CLAIM arbeitet an der Schnittstelle zu Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung, schafft effektive Strukturen für fachlichen Austausch und Kooperation in Deutschland und in Europa und leistet einen Transfer von Expertise und Best Practice in Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Adressiert werden sowohl Betroffene von Diskriminierung als auch Menschen in einer privilegierten politischen und gesellschaftlichen Position. CLAIM begleitet, berät und stärkt Akteur*innen, ihre Strukturen, Kompetenzen und Organisationen hinsichtlich (Anti-)Diskriminierung sowie Diversitätsorientierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. CLAIM unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, und Akteur*innen, die sich für Teilhabe und den Abbau struktureller Diskriminierung einsetzen, notwendige Kompetenzen weiter auszubauen. (3) Durch zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen schafft CLAIM bundesweite Sichtbarkeit für antimuslimische und rassistische Tendenzen und deren Auswirkungen und fokussiert dabei unterschiedliche Zielgruppen. Durch wissenschaftliche und praxisbezogene Impulse und Kurzanalysen fördert CLAIM die evidenzbasierte Forschung zu antimuslimischem Rassismus in Deutschland und Europa. CLAIM arbeitet zudem an einer Verbesserung der Datenlage und des Monitorings antimuslimischer Vorfälle oberhalb und unterhalb der Strafbarkeit durch einheitliche Standards, Dokumentation und Sichtbarmachung der Fälle. Ein phänomenübergreifender Ansatz ist zentraler Kern der Arbeit und zentrales Selbstverständnis der Gesellschaft - dazu zählen unter anderem der Austausch und die Zusammenarbeit mit Institutionen und Akteur*innen, die sich für die Belange und Interessen für von Rassismus, Antisemitismus und struktureller Diskriminierung betroffenen Gruppen einsetzen. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Gemeinnützige Zweck" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft im Sinne von § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung sind: a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), b. die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). (5) Diese Zwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: a. Der Zweck unter § 2 Abs. 4 (a) wird gefördert u.a. durch ein kontinuierliches Monitoring, wobei Daten zu rassistischen Vorfällen erhoben und mit wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden. Des Weiteren werden (projektbezogene) Studien und Analysen initiiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeit ein und werden der (Fach-)Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll die Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen der akademischen Forschung und Zivilgesellschaft zum besseren Verständnis und zur Entwicklung von praxisnahen Lösungen beitragen. Zudem wird dieser Zweck gefördert durch die Organisation von Fachveranstaltungen und/oder die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen sowie die Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten. b. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4 (b) werden gefördert u. a. durch die Sensibilisierung und Aufklärung von staatlichen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen sowie der breiten Öffentlichkeit über Rassismus und konkret antimuslimischen Rassismus und seine Folgen sowie das Erarbeiten von Möglichkeiten zu seiner Prävention und Bekämpfung. Dies kann beispielsweise durch Workshops, Informationsveranstaltungen oder digitale Angebote geschehen. Hierzu zählen auch die Durchführung von Qualifizierungs-, Austausch- und Diskussionsforen sowie Fortbildungsmaßnahmen zu Rassismus und antimuslimischem Rassismus für Zivilgesellschaft und Verwaltung. c. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4 (c) werden gefördert u. a. durch (i) die Initiierung und Umsetzung von Projekten gegen bzw. zur Intervention und Prävention von antimuslimischem Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie weiterer Rassismen, durch (ii) die strukturelle Unterstützung, Vernetzung und Koordination von zivilgesellschaftlichen Organisationen (auch zivilen Beratungsstellen) und Aktionen, die gegen antimuslimischen Rassismus und Rassismen eintreten, (iii) die Bereitstellung und Verteilung von unterstützenden Informations- und Aktionsmaterialien zum Thema (antimuslimischer) Rassismus, durch (iv) die Umsetzung von Empowerment- und Austauschangeboten für Betroffene von Rassismus sowie (v) Erstellung von Analysen, Konzepten, Handlungsempfehlungen und Informationsangeboten zur Erreichung und Sensibilisierung von Betroffenen von antimuslimischem Rassismus.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die CLAIM gGmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.09.2024)

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Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
1 a)
CLAIM gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 206, 10969 Berlin
c)
(1) CLAIM setzt sich für die all-
gemeinen Menschenrechte und
ein gleichberechtigtes, demokrati-
sches Zusammenleben ein. Kern
der Arbeit ist das Engagement ge-
gen antimuslimischen Rassismus
(amR), Islam- und Muslimfeind-
lichkeit (IMF) sowie gegen wei-
tere Formen der Menschenfeind-
lichkeit und Rassismen.
(2) CLAIM arbeitet an der
Schnittstelle zu Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Verwaltung,
schafft effektive Strukturen für
fachlichen Austausch und Koope-
ration in Deutschland und in Eu-
ropa und leistet einen Transfer
von Expertise und Best Practice
in Verwaltung, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Adressiert wer-
den sowohl Betroffene von Dis-
kriminierung als auch Menschen
in einer privilegierten politischen
und gesellschaftlichen Position.
CLAIM begleitet, berät und stärkt
Akteur*innen, ihre Strukturen,
Kompetenzen und Organisatio-
nen hinsichtlich (Anti-)Diskrimi-
nierung sowie Diversitätsorien-
tierung in allen gesellschaftlichen
Bereichen. CLAIM unterstützt zi-
vilgesellschaftliche Organisatio-
nen, Projekte, und Akteur*innen,
die sich für Teilhabe und den Ab-
bau struktureller Diskriminierung
einsetzen, notwendige Kompeten-
zen weiter auszubauen.
(3) Durch zielgruppenspezifi-
sche Kommunikationsmaßnah-
men schafft CLAIM bundesweite
Sichtbarkeit für antimuslimische
und rassistische Tendenzen und
deren Auswirkungen und fokus-
siert dabei unterschiedliche Ziel-
gruppen. Durch wissenschaftli-
che und praxisbezogene Impulse
und Kurzanalysen fördert CLAIM
die evidenzbasierte Forschung zu
antimuslimischem Rassismus in
Deutschland und Europa. CLAIM
arbeitet zudem an einer Verbesse-
rung der Datenlage und des Moni-
torings antimuslimischer Vorfälle
oberhalb und unterhalb der Straf-
barkeit durch einheitliche Stan-
dards, Dokumentation und Sicht-
barmachung der Fälle. Ein phä-
nomenübergreifender Ansatz ist
zentraler Kern der Arbeit und zen-
trales Selbstverständnis der Ge-
sellschaft - dazu zählen unter an-
derem der Austausch und die Zu-
sammenarbeit mit Institutionen
und Akteur*innen, die sich für die
Belange und Interessen für von
Rassismus, Antisemitismus und
struktureller Diskriminierung be-
troffenen Gruppen einsetzen.
(4) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Gemeinnützi-
ge Zweck" der Abgabenordnung
(AO). Zwecke der Gesellschaft im
Sinne von § 52 Abs. 2 der Abga-
benordnung sind:
a. die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52 Abs. 2
Nr. 1 AO),
b. die Förderung der Bildung und
Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
c. die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte sowie Hilfe für Opfer
von Straftaten mit rechtem, ras-
sistischem oder antisemitischem
Hintergrund (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO).
(5) Diese Zwecke werden insbe-
sondere wie folgt verwirklicht:
a. Der Zweck unter § 2 Abs. 4 (a)
wird gefördert u.a. durch ein kon-
tinuierliches Monitoring, wobei
Daten zu rassistischen Vorfällen
erhoben und mit wissenschaftli-
chen Methoden ausgewertet wer-
den. Des Weiteren werden (pro-
jektbezogene) Studien und Analy-
sen initiiert. Die gewonnenen Er-
kenntnisse fließen in die Arbeit
ein und werden der (Fach-)Öffent-
lichkeit zeitnah zur Verfügung ge-
stellt. Darüber hinaus soll die Si-
cherstellung des Wissenstransfers
zwischen der akademischen For-
schung und Zivilgesellschaft zum
besseren Verständnis und zur Ent-
wicklung von praxisnahen Lösun-
gen beitragen. Zudem wird dieser
Zweck gefördert durch die Orga-
nisation von Fachveranstaltungen
und/oder die Teilnahme an wis-
senschaftlichen Konferenzen so-
wie die Zusammenarbeit mit For-
schungsinstituten.
b. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4
(b) werden gefördert u. a. durch
die Sensibilisierung und Aufklä-
rung von staatlichen Institutio-
nen, nichtstaatlichen Organisatio-
nen, zivilgesellschaftlichen Ak-
teur*innen sowie der breiten Öf-
fentlichkeit über Rassismus und
konkret antimuslimischen Rassis-
mus und seine Folgen sowie das
Erarbeiten von Möglichkeiten zu
seiner Prävention und Bekämp-
fung. Dies kann beispielsweise
durch Workshops, Informations-
veranstaltungen oder digitale An-
gebote geschehen. Hierzu zählen
auch die Durchführung von Qua-
lifizierungs-, Austausch- und Dis-
kussionsforen sowie Fortbildungs-
maßnahmen zu Rassismus und an-
timuslimischem Rassismus für Zi-
vilgesellschaft und Verwaltung.
c. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4
(c) werden gefördert u. a. durch
(i) die Initiierung und Umsetzung
von Projekten gegen bzw. zur In-
tervention und Prävention von an-
timuslimischem Rassismus und
Islam- und Muslimfeindlichkeit
sowie weiterer Rassismen, durch
(ii) die strukturelle Unterstützung,
Vernetzung und Koordination von
zivilgesellschaftlichen Organisa-
tionen (auch zivilen Beratungs-
stellen) und Aktionen, die gegen
antimuslimischen Rassismus und
Rassismen eintreten, (iii) die Be-
reitstellung und Verteilung von
unterstützenden Informations- und
Aktionsmaterialien zum Thema
(antimuslimischer) Rassismus,
durch (iv) die Umsetzung von
Empowerment- und Austauschan-
geboten für Betroffene von Ras-
sismus sowie (v) Erstellung von
Analysen, Konzepten, Handlungs-
empfehlungen und Informations-
angeboten zur Erreichung und
Sensibilisierung von Betroffenen
von antimuslimischem Rassismus.
25.000,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Bajinski, Jessica, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Ceyhan, Güzin, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
3.
Hanano, Rima, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
10.07.2024
a)
24.07.2024
Mallison

Historie 1

24.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Jessica Bajinski
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Güzin Ceyhan
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Rima Hanano
Geschäftsführer