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a)
CLAIM gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 206, 10969 Berlin
c)
(1) CLAIM setzt sich für die all-
gemeinen Menschenrechte und
ein gleichberechtigtes, demokrati-
sches Zusammenleben ein. Kern
der Arbeit ist das Engagement ge-
gen antimuslimischen Rassismus
(amR), Islam- und Muslimfeind-
lichkeit (IMF) sowie gegen wei-
tere Formen der Menschenfeind-
lichkeit und Rassismen.
(2) CLAIM arbeitet an der
Schnittstelle zu Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Verwaltung,
schafft effektive Strukturen für
fachlichen Austausch und Koope-
ration in Deutschland und in Eu-
ropa und leistet einen Transfer
von Expertise und Best Practice
in Verwaltung, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Adressiert wer-
den sowohl Betroffene von Dis-
kriminierung als auch Menschen
in einer privilegierten politischen
und gesellschaftlichen Position.
CLAIM begleitet, berät und stärkt
Akteur*innen, ihre Strukturen,
Kompetenzen und Organisatio-
nen hinsichtlich (Anti-)Diskrimi-
nierung sowie Diversitätsorien-
tierung in allen gesellschaftlichen
Bereichen. CLAIM unterstützt zi-
vilgesellschaftliche Organisatio-
nen, Projekte, und Akteur*innen,
die sich für Teilhabe und den Ab-
bau struktureller Diskriminierung
einsetzen, notwendige Kompeten-
zen weiter auszubauen.
(3) Durch zielgruppenspezifi-
sche Kommunikationsmaßnah-
men schafft CLAIM bundesweite
Sichtbarkeit für antimuslimische
und rassistische Tendenzen und
deren Auswirkungen und fokus-
siert dabei unterschiedliche Ziel-
gruppen. Durch wissenschaftli-
che und praxisbezogene Impulse
und Kurzanalysen fördert CLAIM
die evidenzbasierte Forschung zu
antimuslimischem Rassismus in
Deutschland und Europa. CLAIM
arbeitet zudem an einer Verbesse-
rung der Datenlage und des Moni-
torings antimuslimischer Vorfälle
oberhalb und unterhalb der Straf-
barkeit durch einheitliche Stan-
dards, Dokumentation und Sicht-
barmachung der Fälle. Ein phä-
nomenübergreifender Ansatz ist
zentraler Kern der Arbeit und zen-
trales Selbstverständnis der Ge-
sellschaft - dazu zählen unter an-
derem der Austausch und die Zu-
sammenarbeit mit Institutionen
und Akteur*innen, die sich für die
Belange und Interessen für von
Rassismus, Antisemitismus und
struktureller Diskriminierung be-
troffenen Gruppen einsetzen.
(4) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Gemeinnützi-
ge Zweck" der Abgabenordnung
(AO). Zwecke der Gesellschaft im
Sinne von § 52 Abs. 2 der Abga-
benordnung sind:
a. die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52 Abs. 2
Nr. 1 AO),
b. die Förderung der Bildung und
Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
c. die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte sowie Hilfe für Opfer
von Straftaten mit rechtem, ras-
sistischem oder antisemitischem
Hintergrund (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO).
(5) Diese Zwecke werden insbe-
sondere wie folgt verwirklicht:
a. Der Zweck unter § 2 Abs. 4 (a)
wird gefördert u.a. durch ein kon-
tinuierliches Monitoring, wobei
Daten zu rassistischen Vorfällen
erhoben und mit wissenschaftli-
chen Methoden ausgewertet wer-
den. Des Weiteren werden (pro-
jektbezogene) Studien und Analy-
sen initiiert. Die gewonnenen Er-
kenntnisse fließen in die Arbeit
ein und werden der (Fach-)Öffent-
lichkeit zeitnah zur Verfügung ge-
stellt. Darüber hinaus soll die Si-
cherstellung des Wissenstransfers
zwischen der akademischen For-
schung und Zivilgesellschaft zum
besseren Verständnis und zur Ent-
wicklung von praxisnahen Lösun-
gen beitragen. Zudem wird dieser
Zweck gefördert durch die Orga-
nisation von Fachveranstaltungen
und/oder die Teilnahme an wis-
senschaftlichen Konferenzen so-
wie die Zusammenarbeit mit For-
schungsinstituten.
b. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4
(b) werden gefördert u. a. durch
die Sensibilisierung und Aufklä-
rung von staatlichen Institutio-
nen, nichtstaatlichen Organisatio-
nen, zivilgesellschaftlichen Ak-
teur*innen sowie der breiten Öf-
fentlichkeit über Rassismus und
konkret antimuslimischen Rassis-
mus und seine Folgen sowie das
Erarbeiten von Möglichkeiten zu
seiner Prävention und Bekämp-
fung. Dies kann beispielsweise
durch Workshops, Informations-
veranstaltungen oder digitale An-
gebote geschehen. Hierzu zählen
auch die Durchführung von Qua-
lifizierungs-, Austausch- und Dis-
kussionsforen sowie Fortbildungs-
maßnahmen zu Rassismus und an-
timuslimischem Rassismus für Zi-
vilgesellschaft und Verwaltung.
c. Die Zwecke unter § 2 Abs. 4
(c) werden gefördert u. a. durch
(i) die Initiierung und Umsetzung
von Projekten gegen bzw. zur In-
tervention und Prävention von an-
timuslimischem Rassismus und
Islam- und Muslimfeindlichkeit
sowie weiterer Rassismen, durch
(ii) die strukturelle Unterstützung,
Vernetzung und Koordination von
zivilgesellschaftlichen Organisa-
tionen (auch zivilen Beratungs-
stellen) und Aktionen, die gegen
antimuslimischen Rassismus und
Rassismen eintreten, (iii) die Be-
reitstellung und Verteilung von
unterstützenden Informations- und
Aktionsmaterialien zum Thema
(antimuslimischer) Rassismus,
durch (iv) die Umsetzung von
Empowerment- und Austauschan-
geboten für Betroffene von Ras-
sismus sowie (v) Erstellung von
Analysen, Konzepten, Handlungs-
empfehlungen und Informations-
angeboten zur Erreichung und
Sensibilisierung von Betroffenen
von antimuslimischem Rassismus. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Bajinski, Jessica, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Ceyhan, Güzin, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
3.
Hanano, Rima, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
10.07.2024 |
a)
24.07.2024
Mallison |