CLEANCON GmbH, Denzlingen, Heinrich-Hertz-Straße 4, 79211 Denzlingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
CLEANCON GmbH, Denzlingen, Heinrich-Hertz-Straße 4, 79211 Denzlingen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
CLEANCON GmbH, Denzlingen, Heinrich-Hertz-Straße 4, 79211 Denzlingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20.03.2012 (8 IN 447/11) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.