CLOSTER-Autorecycling GmbH, Schönenberg-Kübelberg, Bruchstraße 31, 66901 Schönenberg-Kübelberg.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
CLOSTER-Autorecycling GmbH, Schönenberg-Kübelberg, Bruchstraße 31, 66901 Schönenberg-Kübelberg.Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Infolge Auflösung der Gesellschaft sind die eingetragenen Tatsachen zur Vertretung unrichtig geworden. Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Closter, Armin, Schönenberg-Kübelberg, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (IN 96/09) vom 16.12.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt unter Aufhebung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.