HRB 149214 B: CM Claim Management GmbH, Berlin, c/o Ansorg Development GmbH, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Ansorg Development GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 149445 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
CM Claim Management GmbH, Hamburg, c/o Ansorg Development GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg. Neuer Sitz: Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 149214 B ) verlegt.
CM Claim Management GmbH, Berlin, c/o Ansorg Development GmbH, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin. Firma: CM Claim Management GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Ansorg Development GmbH, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen und/oder fremden Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ansorg, Karl-Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.05.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.05.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 74777) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Grundstücksgesellschaft Hamburg, Bebelallee 87 mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 96859) verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 30.08.1993.
CM Claim Management GmbH, Hamburg, Isestraße 123, c/o Ansorg Development GmbH, 20149 Hamburg.Geschäftsanschrift: c/o Ansorg Development GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg.
CM Claim Management GmbH, Hamburg, Isestr. 123, 20149 Hamburg.Geschäftsanschrift: Isestraße 123, c/o Ansorg Development GmbH, 20149 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Grundstücksgesellschaft Hamburg, Bebelallee 87 mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 96859) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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