HRB 17723: CM Zentrum Nord GmbH, Münster, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Leusing, Hermann, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17723: CM Zentrum Nord GmbH, Münster, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster. Mit der CM Immobilien-Entwicklung GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 4271) als herrschendem Unternehmen ist am 03.12.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 17723: CM Zentrum Nord GmbH, Münster, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2018. Geschäftsanschrift: Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Aufbereitung und Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Erwerb sowie die Verwaltung von Immobilien aller Art sowie die Errichtung und der Verkauf von Gebäuden zu Wohn- und sonstigen Zwecken auf eigenen und fremden Grundstücken sowie die wirtschaftliche Baubetreuung, insbesondere im Zentrum Nord der Stadt Münster. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Buhl, Andreas, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒; Schulze Leusing, Hermann, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CM Zentrum Nord GmbH & Co. KG, Münster (Amtsgericht Münster HRA 10143), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.