HRB 13239: CMR Coatings GmbH, Vlotho, Wilhelmstraße 8, 32602 Vlotho. Prokura erloschen: Sielaff, Michaela, Löhne, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13239: CMR Coatings GmbH, Vlotho, Wilhelmstraße 8, 32602 Vlotho. Einzelprokura: Sielaff, Michaela, Löhne, * ‒.‒.‒‒.
CMR Coatings GmbH, Rinteln, Braasstraße 7, 31737 Rinteln. Der Sitz ist nach Vlotho (jetzt Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13239) verlegt.Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 8, 32602 Vlotho.
CMR Coatings GmbH, Vlotho, Wilhelmstraße 8, 32602 Vlotho. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011 mit Änderung vom 31.10.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes und die Sitzverlegung von Rinteln (bisher Amtsgericht Stadthagen HRB 200733) nach Vlotho beschlossen. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 8, 32602 Vlotho. Gegenstand: Herstellung und Verkauf von Lacken, Lackhärtern, Klebstoffen, Farben und Reinigungsmitteln, Beschichtung und Verkauf von Folien und Papieren sowie Verkauf von Zubehör wie z. B. Rührern und Beschichtungsmaschinen und die Beratung Dritter hinsichtlich vorstehender Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sielaff, Mathias, Löhne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CMR Coatings GmbH, Rinteln, Braasstraße 7, 31737 Rinteln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers der CMR Coatings, Mathias Sielaff e.K. am 24.11.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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