HRB 732769: CN Bamberg GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 34, 74564 Crailsheim.
HRB 732769: CN Bamberg GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Stammkapital von Amts wegen ergänzt: 25.000,00 EUR.
HRB 732769: CN Bamberg GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Prokura erloschen: Weingart, Volker, Hüttlingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Zuber, Nicole, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 732769: CN Bamberg GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2015. Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Entwicklung von Immobilienprojekten auf eigene Rechnung mit eigenen Mitteln, im eigenen Namen und auf eigenen Grundstücken, insbesondere für das Objekt "Lichtenhaidestraße" in Bamberg, die Vermietung von Immobilien und der Verkauf von Immobilien. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zuber, Laurenz, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Weingart, Volker, Hüttlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "CN Bamberg GmbH & Co. KG", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 724552) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.