COCO Vertriebsgesellschaft für Bodenbeläge mbH, Aachen, (Münsterstr. 4, 52076 Aachen).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Aachen; HRA 7432) am 18.02.2009 wirksam geworden.
COCO Vertriebsgesellschaft für Bodenbeläge mbH, Aachen, (Münsterstr. 4, 52076 Aachen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, welche das Unternehmen unter der Firma COCO Bodenbeläge Christine Cormann e.K. weiterführt, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.