HRB 5211 FF: COGITO GmbH, Jahnsfelde, Dorfstr. 12 a, 15374 Müncheberg OT Jahnsfelde. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Dorfstr. 12 a, 15374 Müncheberg OT Jahnsfelde; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Ritter, Detlef, geb. Woweries
COGITO GmbH, Jahnsfelde, Dorfstr. 12 a, 15320 Müncheberg OT Jahnsfelde. Geschäftsanschrift:; Dorfstr. 12 a, 15320 Müncheberg OT Jahnsfelde Gegenstand: - der Fachgroß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Haus- und Gartenzubehör - Trockenbau und Baudienstleistungen, Möbelentwicklung aller Art Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz) und in § 2 (Gegenstand).
COGITO - Fachhandel für Naturbaustoffe GmbH, Jahnsfelde(Dorfstr. 12 a, 15374 Müncheberg OT Jahnsfelde). Gegenstand: - Fachgroß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Grünpflanzen- und Galabauartikel, Möbel und Interieur, Haus- und Küchentechnik, elektrische und elektronische Geräte und Ausrüstungen - Verarbeitung von Wärmedämmstoffen - Holz- und Bautenschutz - Trockenbau. Grund- oder Stammkapital: 76.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005; 08.11.2005 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf EURO umgestellt und um insgesamt 50.435,40 EUR auf 76.000,00 EUR erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand),§ 3 (Stammkapital),§ 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 16 (Wettbewerbsverbot).Der § 20 (Gründungsaufwand)wurde ersatzlos gestrichen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005; 08.11.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Woweries Naturbaustoffe GmbH mit Sitz in Neuenhagen bei Berlin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 5346 FF) und die Seume Naturbaustoffe GmbH mit Sitz in Müncheberg (Amtsgericht Frankfurt(Oder) , HRB 6048 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.