HRB 101956: COGNOS International gemeinnützige GmbH, Köln, Im Mediapark 4e, 50670 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Korte, Holger, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101956: COGNOS International gemeinnützige GmbH, Köln, Im Mediapark 4e, 50670 Köln. 1. Die Gesellschaft (nachfolgend auch Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. a. die Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit, Jugendhilfe, Sport, Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte und Aussiedler sowie c. die Förderung internationaler Gesinnung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die a. Förderung der Bildung und Erziehung durch die Unterstützung von wissenschaftlichen und ausbildenden Aktivitäten im In- und Ausland, die Vergabe von Stipendien an solche jungen Menschen, die besonders begabt sind und nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, eine Aus- oder Fortbildung in der Gesellschaft aufzunehmen, die Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungstätigkeiten sowie die Errichtung, das Betreiben und die laufende Unterhaltung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Jugendliche und Erwachsene weltweit mit dem Ziel der Ein- oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und dadurch eine nachhaltige Integration benachteiligter Personen in den Wirtschaftskreislauf; b. Förderung von Wissenschaft und Forschung im Ausland in den Bereichen Mode, Gesundheit und Sport durch eigene Forschungs- bzw. Lehraktivitäten an wissenschaftlichen Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und die Vergabe von Stipendien; c. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch das Angebot von Physiotherapie-, Kranken- und Altenpflegeausbildungen und -Weiterbildungen im In- und Ausland sowie die Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; d. Förderung der Völkerverständigung im Rahmen von betriebenen Sprachschulen, an denen Sprachschulkurse für ausländische Schüler angeboten werden. Den Teilnehmern an diesen Programmen sollen nach ihrer Ausbildung Arbeitsplätze in Deutschland angeboten werden und es soll darüber die interkulturelle Zusammenarbeit weiter gefördert werden. Über Austauschprogramme für Fachkräfte soll die Völkerverständigung weiterentwickelt werden; e. Förderung der Entwicklungshilfe- und -Zusammenarbeit durch weltweite Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch die Errichtung, das Betreiben und die laufende Unterhaltung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Jugendliche und Erwachsene weltweit mit dem Ziel der Ein- oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und dadurch eine nachhaltige Integration benachteiligter Personen in den Wirtschaftskreislauf; f. Förderung der Jugendhilfe, indem an den betriebenen Sprachschulen Sprachschulkurse für Schüler aus dem Ausland durchgeführt werden, die danach in Alten- und Krankenpflegeausbildungen vermittelt werden. Auch die Jugendarbeitslosigkeit wird durch diese Ausbildungsprogramme bekämpft; g. Förderung des Sports im Rahmen von Kooperationen mit Sportverbänden und zur Unterstützung von Trainingsmaßnahmen und Rehabilitation im In- und Ausland, insbesondere im Bereich Fußball und Basketball; h. Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte sowie Aussiedler anhand von lokalen Ausbildungsprogrammen im In- und Ausland, die wirtschaftliche Perspektiven im Herkunftsland schaffen und dadurch Fluchtursachen bekämpfen; und i. Förderung der internationalen Gesinnung anhand von internationalen Studentenprogrammen in Deutschland und interkulturellen Fachkräfteprogrammen. Teil dieser Programme sind auch Sprach- und Integrationskurse. 4. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Föderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der zuvor genannten Zwecke vornehmen. Geschäftsführer: Dr. Afting, Matthias, Krailling, * ‒.‒.‒‒; Korte, Holger, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 101956: COGNOS International gemeinnützige GmbH, Köln, Im Mediapark 4e, 50670 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2020. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 4e, 50670 Köln. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft (nachfolgend auch Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im SInne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. a. die Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit, Jugendhilfe, Sport, Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte und Aussiedler sowie c. die Förderung internationaler Gesinnung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die a. Förderung der Bildung und Erziehung durch die Unterstützung von wissenschaftlichen und ausbildenden Aktivitäten im In- und Ausland, die Vergabe von Stipendien an solche jungen Menschen, die besonders begabt sind und nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, eine Aus- oder Fortbildung in der Gesellschaft aufzunehmen, die Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungstätigkeiten sowie die Errichtung, das Betreiben und die laufende Unterhaltung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Jugendliche und Erwachsene weltweit mit dem Ziel der Ein- oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und dadurch eine nachhaltige Integration benachteiligter Personen in den Wirtschaftskreislauf; b. Förderung von Wissenschaft und Forschung im Ausland in den Bereichen Mode, Gesundheit und Sport durch eigene Forschungs- bzw. Lehraktivitäten an wissenschaftlichen Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und die Vergabe von Stipendien; c. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch das Angebot von Physiotherapie-, Kranken- und Altenpflegeausbildungen und -Weiterbildungen im In- und Ausland sowie die Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; d. Förderung der Völkerverständigung im Rahmen von betriebenen Sprachschulen, an denen Sprachschulkurse für ausländische Schüler angeboten werden. Den Teilnehmern an diesen Programmen sollen nach ihrer Ausbildung Arbeitsplätze in Deutschland angeboten werden und es soll darüber die interkulturelle Zusammenarbeit weiter gefördert werden. Über Austauschprogramme für Fachkräfte soll die Völkerverständigung weiterentwickelt werden; e. Förderung der Entwicklungshilfe- und -Zusammenarbeit durch weltweite Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch die Errichtung, das Betreiben und die laufende Unterhaltung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Jugendliche und Erwachsene weltweit mit dem Ziel der Ein- oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und dadurch eine nachhaltige Integration benachteiligter Personen in den Wirtschaftskreislauf; f. Förderung der Jugendhilfe, indem an den betriebenen Sprachschulen Sprachschulkurse für Schüler aus dem Ausland durchgeführt werden, die danach in Alten- und Krankenpflegeausbildungen vermittelt werden. Auch die Jugendarbeitslosigkeit wird durch diese Ausbildungsprogramme bekämpft; g. Förderung des Sports im Rahmen von Kooperationen mit Sportverbänden und zur Unterstützung von Trainingsmaßnahmen und Rehabilitation im In- und Ausland, insbesondere im Bereich Fußball und Basketball; h. Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte sowie Aussiedler anhand von lokalen Ausbildungsprogrammen im In- und Ausland, die wirtschaftliche Perspektiven im Herkunftsland schaffen und dadurch Fluchtursachen bekämpfen; und i. Förderung der internationalen Gesinnung anhand von internationalen Studentenprogrammen in Deutschland und interkulturellen Fachkräfteprogrammen. Teil dieser Programme sind auch Sprach- und Integrationskurse. 4. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Föderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der zuvor genannten Zwecke vornehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Afting, Matthias, Krailling, * ‒.‒.‒‒; Korte, Holger, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.