COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH, Köln, Richmodstraße 31, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der Eyeworks Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 65452) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH, Köln, Sachsenring 2-4, 50677 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Richmodstraße 31, 50667 Köln.
COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH, Köln, Sachsenring 2-4, 50677 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsanschrift: Sachsenring 2-4, 50677 Köln.
COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH, Köln, (Sachsenring 2-4, 50677 Köln).Bestellt als Geschäftsführer: de Mardt, Sabine, Köln, * ‒.‒.‒‒; Lux, Stefan, Brockenau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH, Köln (Sachsenring 2-4, 50677 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 Teile ihres Vermögens (und zwar mehrere Gesellschaftsanteile) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die GEMINI Library Holding GmbH (HRB 60253) mit Sitz in Köln übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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