HRB 4228: COLUMBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Amberg, Wernher-von-Braun-Str. 5, 92224 Amberg. Die Verschmelzung wurde am 12.10.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Jena HRB 502781).
HRB 4228: COLUMBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Amberg, Wernher-von-Braun-Str. 5, 92224 Amberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VIREO Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 502781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4228: COLUMBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Amberg, Wernher-von-Braun-Str. 5, 92224 Amberg. Geschäftsführer: Dr. Bögli, Thomas F., Altendorf SZ/Schweiz / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VIREO Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Amberg HRB 502781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4228:COLUMBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Amberg, Wernher-von-Braun-Str. 5, 92224 Amberg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grosse, Peter, Kümmersbruck, * ‒.‒.‒‒.
COLUMBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Amberg, Wernher-von-Braun-Str. 5, 92224 Amberg. Prokura erloschen: Dr. Hartz, Matthias, Hergiswil/Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
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