Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 28.08.2023 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 28.08.2023 mit der Elbe Schleiftechnik GmbH mit Sitz in
Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 763426) als
übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung
im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG -
Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. |
a)
09.10.2023
Sprau |
14 |
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Prokura erloschen:
Dr. Bruch, Dominik Christian Dieter,
Mandelbachtal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.08.2022
Sprau |
HRB 32045: COMET Schleiftechnik GmbH, St. Ingbert, Im Pottaschwald 5, 66386 St. Ingbert. Einzelprokura: Dr. Bruch, Dominik Christian Dieter, Mandelbachtal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32045: COMET Schleiftechnik GmbH, St. Ingbert, Im Pottaschwald 5, 66386 St. Ingbert. Prokura erloschen: Dr. Seidel, Werner, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32045: COMET Schleifscheiben GmbH, St. Ingbert, Im Pottaschwald 5, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: COMET Schleiftechnik GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2018 mit der COMET Schleifscheiben Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken HRB 103116) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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