HRB 70450: COMP.COM Consulting GmbH, Köln, Else-Falk-Straße 19, 50737 Köln. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Fober, Hans-Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COMP.COM Consulting GmbH, Köln, Else-Falk-Straße 19, 50737 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2010. Geschäftsanschrift: Else-Falk-Straße 19, 50737 Köln. das Projektmanagement Softwareentwicklung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art vertreten, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten und andere Geschäfte vornehmen, die der Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fober, Hans-Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma COMP.COM Consulting e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 27957) betriebenen Einzelunternehmens aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.09.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.