HRB 23726: COMPENSA Holding GmbH, Wiesbaden, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung mit der übernehmenden SVZD GmbH mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 475558 a) ist am 30.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23726: COMPENSA Holding GmbH, Wiesbaden, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 08.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SVZD GmbH mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handesgerichts Wien unter FN 475558 a) verschmolzen. Die Vorraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem ind übernehmende Gesellschaft unterliegt (hier: Österreich), wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23726: COMPENSA Holding GmbH, Wiesbaden, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der COMPENSA Holding GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter der HRB 23726) als übertragender Rechtsträger mit der SVZD GmbH mit eingetragenem Sitz in Wien, Österreich (eine nach österreichischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Firmenbuch des zuständigen Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 475558 a) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Gemäß § 122d Satz 3 UmwG wurden durch die Geschäftsführung des übertragenden Rechtsträgers folgende Angaben mitgeteilt:An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die COMPENSA Holding GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in Wiesbaden, Deutschland, und der Geschäftsadresse Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden, Deutschland.b) als übernehmende Gesellschaft die SVZD GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in Wien, Österreich, und Geschäftsadresse Schottenring 30, 1010 Wien, Österreich.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die COMPENSA Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 23726 eingetragen.b) Die SVZD GmbH ist im Firmenbuch des zuständigen Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 475558 a eingetragen.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, eingetragen im Firmenbuch des zuständigen Handelsgerichts Wien zu FN 75687 f, ist Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist zudem auch indirekt über die LVP Holding GmbH, eingetragen im Firmenbuch des zuständigen Handelsgerichts Wien zu FN 84740 v, zu 100% an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt. Es sind daher weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft außenstehende Minderheits-gesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Die Rechte der Gläubiger der COMPENSA Holding GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die COMPENSA Holding GmbH.In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der COMPENSA Holding GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen:COMPENSA Holding GmbH, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden, Deutschland.Die Rechte der Gläubiger der SVZD GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus dem österreichischem GmbH- und Aktiengesetz.Gläubiger der SVZD GmbH, die sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung in der Ediktsdatei schriftlich zu diesem Zweck melden, ist gemäß § 226 AktG für ihre bis zu diesem Datum entstehenden Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Für fällige Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht ferner solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der COMPENSA Holding GmbH, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden, Deutschland und bei der SVZD GmbH, Schottenring 30, 1010 Wien, Österreich.
HRB 23726:COMPENSA Holding GmbH, Wiesbaden, Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Karl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Rath, Christoph, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Christoph, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COMPENSA Holding GmbH, Coburg (Bahnhofsplatz, 96450 Coburg). Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Wiesbaden. Sitz verlegt nach Wiesbaden (nun AG Wiesbaden HRB 23726).
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