COMbridge AG, Hannover, Ahrensburger Str. 4-6, 30659 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden COMbridge Holding GmbH am 30.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
COMbridge AG, Hannover, Ahrensburger Str. 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der COMbridge Holding GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 60438) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
COMbridge AG, Hannover, Ahrensburger Str. 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der COMbridge Beteiligung GmbH vom 16.08.2012 sowie der Gesellschafterversammlung der COMbridge Dienstleistung GmbH vom 16.08.2012 Teile ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Hannover" und Geschäftsbereich "Wolfsburg") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die COMbridge Beteiligung GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 206232) sowie auf die COMbridge Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 206671) als übernehmende Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
COMbridge AG, Hannover, Ahrensburger Str. 4-6, 30659 Hannover. Die Hauptversammlung vom 06.10.2011 hat die Neufassung der Satzung und die Änderung in § 8 (Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
COMbridge AG, Langenhagen (Ahrensburger Str. 4-6, 30659 Hannover). Die Hauptversammlung vom 06.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hannover beschlossen.