HRB 60438: COMbridge Holding GmbH, Hannover, Podbielskistr. 158 c/o Anochin, Rothers & Kollegen GmbH & Co. KG, 30177 Hannover. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 60438: COMbridge Holding GmbH, Hannover, Podbielskistr. 158 c/o Anochin, Rothers & Kollegen GmbH & Co. KG, 30177 Hannover. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Gruhlke, Rainer, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 60438:COMbridge Holding GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover.Neue Geschäftsanschrift: Podbielskistr. 158 c/o Anochin, Rothers & Kollegen GmbH & Co. KG, 30177 Hannover. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Gruhlke, Rainer, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COMbridge Holding GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Bachmann, Frank, Winsen, * ‒.‒.‒‒.
COMbridge Holding GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der COMbridge AG mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 60711) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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