CONCEPT UNION Financial Planning GmbH, Augsburg, Heinrich-Hertz-Straße 1, 86179 Augsburg.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 12.08.2010 mit der Deutscher Atlas Finanzdienstleistungen AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 60) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CONCEPT UNION Financial Planning GmbH, Augsburg, Heinrich-Hertz-Straße 1, 86179 Augsburg.Die Verschmelzung wurde am 30.08.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 60).
CONCEPT UNION Finanzprodukte GmbH, Augsburg (Heinrich-Hertz-Str. 1, 86179 Augsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: CONCEPT UNION Financial Planning GmbH.
MULTIWERT Finanzberatungen GmbH, Augsburg (Heinrich-Hertz-Straße 1, 86179 Augsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: CONCEPT UNION Finanzprodukte GmbH. Neuer Gegenstand: Design und Entwicklung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten sowie Zurverfügungstellung solcher Produkte an Vertriebsorganisationen, Handelsmakler und Handelsvertreter. Betreuung und Vermittlung von Versicherungsverträgen im Auftrag von Versicherungsnehmern als Versicherungsmakler sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG erbringt das Unternehmen ausschließlich die Anlage- und/oder Abschlussvermittlung im Sinne des§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.