CONMOTO-Shop GmbH, Herzebrock-Clarholz, Schlossallee 7-9, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CONMOTO J. Wagner GmbH & Co. KG am 17.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CONMOTO-Shop GmbH, Herzebrock-Clarholz, Schlossallee 7-9, 33442 Herzebrock-Clarholz.Geschäftsanschrift: Schlossallee 7-9, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 mit der CONMOTO J. Wagner GmbH & Co.KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRA 5427) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.