HRB 21993:connect marketing GmbH, Koblenz, Bismarckstr. 6a, 56068 Koblenz.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der fit in style sportswear für frauen GmbH (Amtsgericht Koblenz HRB 15530) am 22.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21993:connect marketing GmbH, Koblenz, Bismarckstr. 6a, 56068 Koblenz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2014 mit der fit in style sportwear für frauen GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz 15530) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
connect marketing GmbH, Löf, Auf der Kräh 5, 56332 Löf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CONNECT Agentur für Werbung eK mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 20931) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Koblenz beschlossen. Neuer Sitz: Koblenz. Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 6a, 56068 Koblenz. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
CONNECT Agentur für Werbung eK, Koblenz, Bismarckstr. 6a, 56068 Koblenz. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die connect marketing GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 21993) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
connect marketing GmbH, Koblenz, Bismarckstr. 6a, 56068 Koblenz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 das von Herrn Arnold, Franc, Koblenz, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma CONNECT Agentur für Werbung e.K. mit Sitz in Koblenz (HRA 20931) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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