4 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Davidovic, Brankica, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Dr. Schöttler, Raphael, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Euler, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Brune, Denis, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Joch, Oliver Francis, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Völker, Thomas, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.12.2023
Kraus
b)
Fall 4 |
1 |
a)
CONNECT invest R22 GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o AS-Administrative Services GmbH,
Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am
Main
c)
Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, insbesondere das
Halten, die Vermietung, die Verwaltung und
der Verkauf der Immobilie verzeichnet im
Grundbuch von Spandau beim Amtsgericht
Spandau, Blatt 42768, Flurstücke 347 und
95, das Halten von Beteiligungen an
anderen Immobilien-Gesellschaften im
Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff.
KAGB, sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Personenhandelsgesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin (Komplementärin), die
selbst Immobilien-Gesellschaften im Sinne
der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind und
insbesondere den Erwerb, das Halten, die
Vermietung, die Verwaltung und den
Verkauf von Immobilien zum Gegenstand
haben, sowie das Halten von
Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der
von ihr direkt oder indirekt gehaltenen
Immobilien erforderlich sind.
Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten
ausüben, welche KanAm Grund nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF als
Kapitalverwaltungsgesellschaft auch
unmittelbar für den AIF ausüben darf.
Die Gesellschaft darf Immobilien bzw.
weitere Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Gesellschaft neu zu erwerbenden
Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb
entsprechend den in den Allgemeinen
Anlagebedingungen des AIF festgelegten
Bestimmungen zur Bewertung bewertet
werden und der externe Bewerter nicht
zugleich die regelmäßige Bewertung gem.
§§ 249 und 251 KAGB durchführt; weiterhin
darf die Gesellschaft eine Immobilie oder
eine Beteiligung an einer Immobilien-
Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem
Umfang der Beteiligung entsprechende
Wert der Immobilie oder der Beteiligung an
der anderen Immobilien-Gesellschaft 15
Prozent des Wertes des Immobilien-
Sondervermögens, für dessen Rechnung
eine Beteiligung an der Immobilien-
Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt.
Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs.
3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen
des AIF zugelassen sind, erwerben.
Die Gesellschaft darf darüber hinaus als
Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben
halten. Die Gesellschaft darf darüber
hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF zulässig sind,
soweit hierdurch die Qualifikation als
Immobilien-Gesellschaft im Sinne des
KAGB und im Sinne des
Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht
berührt wird.
Die Gesellschaft darf unter Beachtung der
aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch
Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des AIF und den
Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei
sind insbesondere die in § 260 Abs. 3
KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils bestellten
Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere
als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB
zugelassenen Belastungen darf die
Gesellschaft nicht vornehmen.
Die Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen;
ausgenommen hiervon ist die Gewährung
von Gesellschafter-Darlehen in
entsprechender Anwendung des § 240
KAGB an andere immobilienhaltende
Immobilien-Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft
ist die Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Catusse, Olivier, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Brune, Denis, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒
Bialas, Natalie, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prinz, Markus Alexander, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Völker, Thomas, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒
Joch, Oliver Francis, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Kleuters, Denis, Bad Homburg v. d. Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2022
b)
Entstanden durch grenzüberschreitende formwechselnde
Umwandlung der CONNECT invest R22 S.à r.l. mit dem Sitz
in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des
Sociétés, B 244268). |
a)
04.11.2022
Kraus
b)
Fall 1 |