CONPRI Aktiengesellschaft, Köln (Bremerhavener Str. 33, 50735 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PEJOZI Aktiengesellschaft am 02.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CONPRI Aktiengesellschaft, Köln (Bremerhavener Str. 33, 50735 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2005 mit der PEJOZI Aktiengesellschaft mit Sitz inKöln (Amtsgericht Köln, HRB 31726) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CONPRI Aktiengesellschaft, Köln (Bremerhavener Str. 33, 50735 Köln). Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der PEJOZI Aktiengesellschaft, Köln und der CONPRI Aktiengesellschaft, Köln, eingereicht worden.