HRB 159015: CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, Landkreis München, Olympiastr. 2 c, 85622 Feldkirchen. Die Hauptversammlung vom 25.07.2017 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.07.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2020 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).
HRB 159015: CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, Landkreis München, Olympiastr. 2 c, 85622 Feldkirchen. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 11.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.10.2015 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 150.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 11.08.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) ist damit ausgeschöpft.
HRB 159015: CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, Landkreis München, Olympiastr. 2 c, 85622 Feldkirchen. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 11.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 40.000,00 EUR auf 140.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.07.2015 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 140.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 11.08.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.000,00 EUR.
HRB 159015:CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, Landkreis München, Olympiastr. 2 c, 85622 Feldkirchen.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 159015:CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, Landkreis München, Olympiastr. 2 c, 85622 Feldkirchen.Eintrag Nummer 8 von Amts wegen ergänzt: Die Hauptversammlung vom 30.07.2012 hat die Aufhebung eines Genehmigten Kapitals (2009/I), Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2012/I)und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 11.08.2014 hat die Aufhebung eines Genehmigten Kapitals (2012/I), Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2014/I) und die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital) und 10 (Einberufung, Beschlüsse) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 18.03.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) wurde aufgehoben. Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.08.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2018 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).
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