CONSENT Immobilien-Vermittlung und Management Gesellschaft mbH, Hamburg, Leuchtturmweg 13, 22559 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2010 mit Ergänzung vom 14.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 15.07.2010 und 14.12.2010 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2010 und 14.12.2010 mit der PRYAMOS Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 42908) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden PRYAMOS Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH am 27.12.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22559 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH