HRB 700648:CONSITERA AG, Rheinmünster, Airport Boulevard 210 B, 77836 Rheinmünster.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 700648:CONSITERA AG, Rheinmünster, Airport Boulevard 210 B, 77836 Rheinmünster.Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
CONSITERA AG, Rheinmünster, Airport Boulevard 210 B, 77836 Rheinmünster. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 24.04.2013 (11 IN 41/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 262 Abs. 1 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
CONSITERA AG, Rheinmünster, Airport Boulevard 210 B, 77836 Rheinmünster. Aufgrund der von der Hauptversammlung am 07.04.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 3.000,00 EUR auf 56.800,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.05.2012 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 Abs. 1 (Stammaktien und Vorzugsaktien) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.200,00 EUR.
CONSITERA AG, Rheinmünster, Airport Boulevard 210 B, 77836 Rheinmünster. Aufgrund der von der Hauptversammlung am 07.04.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 2.100,00 EUR auf 53.800,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 04.01.2012 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 Abs. 1 (Stammaktien und Vorzugsaktien) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 6.200,00 EUR.
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