HRB 19424: CONSULTING PLUS Service GmbH, Essen, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CONSULTING PLUS Sicherheit GmbH am 28.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 19424: CONSULTING PLUS Service GmbH, Essen, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 06.12.2018 mit der CONSULTING PLUS Sicherheit GmbH, mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 90886 B) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19424: CONSULTING PLUS Service GmbH, Essen, Girardetstraße 1-5, 45131 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Huyssenallee 99-103, 45128 Essen.
HRB 19424:CONSULTING PLUS Service GmbH, Essen, Girardetstraße 1-5, 45131 Essen.Die CTM Customer Trust Management GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19491) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CONSULTING PLUS Service GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 48, 45133 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Girardetstraße 1-5, 45131 Essen.
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