HRB 41423: CONTEAM:GRUPPE GmbH, Stadecken-Elsheim, Kreuznacher Straße 25, 55271 Stadecken-Elsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
HRB 41423: CONTEAM:GRUPPE GmbH, Mainz, Am Brand 41, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Stadecken-Elsheim beschlossen. Neuer Sitz: Stadecken-Elsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Kreuznacher Straße 25, 55271 Stadecken-Elsheim.
HRB 41423: CONTEAM:GRUPPE GmbH, Mainz, Am Brand 41, 55116 Mainz. Aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2018 mit der CONTEAM:DIALOG Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41517) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
HRB 41423: CONTEAM:GRUPPE GmbH, Mainz, Am Brand 41, 55116 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2018 mit der CONTEAM:BERLIN GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 148166 B) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41423: CONTEAM:GRUPPE GmbH, Mainz, Am Brand 41, 55116 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2018 mit der CONTEAM:DIALOG Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41517) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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