HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Maier, Eveline, Neureichenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 25.06.2020 (Az. IN 68/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Prokura erloschen: Maier, Claus-Jürgen, Neureichenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Einzelprokura: Maier, Claus-Jürgen, Neureichenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8793: FUN SKATE UG (haftungsbeschränkt), Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH mit dem Sitz in Neureichenau und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital. Neue Firma: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Herstellung von Außensportgeräten, wie z. B. Skateanlagen, Kleinspielfelder, Eishockeybanden, Bandensysteme für Sportanlagen, synthetische Schlittschuhbahnen und sonstige Außensportgeräte sowie den Verkauf und die Vermietung solcher Anlagen und deren Zubehör, - die Durchführung von Events im eigenen Auftrag und Fremdauftrag, - der Betrieb von Freizeitsportanlagen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH mit dem Sitz in Neureichenau (Amtsgericht Passau HRB 9468) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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