HRA 713 CB: CONTISEC GmbH & Co. KG, Lübbenau/Spreewald, Wiesenstraße 9, 03222 Lübbenau/Spreewald (Unternehmensgegenstand: Verwaltung von Grundstücken. Verwaltung von Immobilien, Vermittlung von Handelsgeschäften im Kfz-Bereich sowie Sicherheitsdienstleistungen für Unternehmen). Name der Firma: CONTISEC GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 9, 03222 Lübbenau/Spreewald; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Nicht mehr Inhaber: 2. Flechtner, Thomas; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Thomas Flechtner GmbH, Lübbenau/Spreewald (Amtsgericht Cottbus, HRB 13363 CB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: nunmehr: Kommanditgesellschaft; Die Firma ist geändert.
Autohaus Flechtner e.K., Lübbenau/Spreewald, Berliner Str., 03222 Lübbenau. Neue Firma: Thomas Flechtner e.K. . Nicht mehr Inhaber:; 1. Flechtner, Dieter; Inhaber:; 2. Flechtner, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Lübbenau/Spreewald; Geschäft und Firma sind auf Thomas Flechtner übergegangen. Die Firma ist geändert..
Autohaus Dieter Flechtner e. K., LübbenauBerliner Str., 03222 Lübbenau. Neue Firma: Autohaus Flechtner e.K. Sitz: Lübbenau/Spreewald. Geschäftsanschrift:; Berliner Str., 03222 Lübbenau . Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Inhaber:; Flechtner, Dieter, * ‒.‒.‒‒, Lübbenau/Spreewald. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fa. Autohaus Flechtner GmbH mit Sitz in Lübbenau/Spreewald (HRB 7237 Amtsgericht Cottbus) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes mit der Firma des Kaufmanns verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.