HRB 102623: CONTRAF-NICOTEX-TOBACCO GmbH, Heilbronn, Herbststr. 8, 74072 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ihren Kommanditanteil an der Sinobis Asset GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 738483) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sinobis GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 782024) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CONTRAF-NICOTEX-TOBACCO GmbH, Heilbronn, Herbststr. 8, 74072 Heilbronn. Einzelprokura: Dr. Ellerichmann, Thomas, Schwaigern, * ‒.‒.‒‒.
CONTRAF-NICOTEX-TOBACCO GmbH, Heilbronn (Herbststr. 8, 74072 Heilbronn). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sonleaf Exporters GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 107974) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CONTRAF-NICOTEX-TOBACCO GmbH, Heilbronn (Herbststr. 8, 74072 Heilbronn). Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 7.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, der Anbau und der Aufkauf von Materialien pflanzlichen Ursprungs zwecks Bearbeitung, Extraktion und Herstellung von Produkten, die der internationalen Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Pharma- und Kosmetikindustrie als Roh-, Wirk- oder Zusatzstoff bzw. als Halbfertigerzeugnis zugeliefert werden. Darüberhinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die zur Förderung des Unternehmenszwecks erforderlich oder sinnvoll erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, industrielles, wissenschaftliches und sonstiges Qutsourcing zu betreiben, sich an in- und ausländischen Unternehmen zu beteiligen, diese Gesellschaften zu managen und weltweit Zweigniederlassungen zu errichten.