COOL and EASY GmbH, Krefeld, Emil-Schäfer-Str. 63, 47800 Krefeld. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
COOL and EASY GmbH, Krefeld, Emil-Schäfer-Str. 63, 47800 Krefeld. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
COOL and EASY GmbH, Krefeld, Emil-Schäfer-Str. 63, 47800 Krefeld.Nicht mehr Geschäftsführer: Haarsma, Durk, Mönkloh, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Pavlova, Nina, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COOL and EASY GmbH, Pinneberg(Emil-Schäfer-Straße 63, 47800 Krefeld). Sitz: Krefeld Der Sitz der Gesellschaft ist nach Krefeld verlegt (Amtsgericht Krefeld, HRB 12323)..
COOL and EASY GmbH, Krefeld, Emil-Schäfer-Str. 63, 47800 Krefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Pinneberg (bisher AG Pinneberg HRB 6236 PI) nach Krefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Emil-Schäfer-Str. 63, 47800 Krefeld. Gegenstand: der Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Leder und Accessores und Restposten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Haarsma, Durk, Mönkloh, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.