COREST AG Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden MicroVenture GmbH & Co. KGaA Beteiligungsgesellschaft am 27.08.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
COREST AG Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. Juni 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.06.2012 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der MicroVenture GmbH & Co. KGaA Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 49155) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
COREST AG Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages über die geplante Verschmelzung der COREST AG Corporate Restructuring mit der MicroVenture GmbH & Co. KGaA Beteiligungsgesellschaft mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 49155) eingereicht worden.
COREST AG Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf.
COREST AG Corporate Restructuring, Düsseldorf, (Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der BEAUJEAN AG Holding mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 54634) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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