HRB 26284: COREST GmbH Corporate Restructuring, Heiligenhaus, Hauptstr. 161, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TBF Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 201743) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 201049:COREST GmbH Corporate Restructuring, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn.Neuer Sitz: Heiligenhaus. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 161, 42579 Heiligenhaus. Sitz verlegt nach Heiligenhaus (nun Amtsgericht Wuppertal HRB 26284).
HRB 26284: COREST GmbH Corporate Restructuring, Heiligenhaus, Hauptstr. 161, 42579 Heiligenhaus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ottobrunn (bisher Amtsgericht München HRB 201049) nach Heiligenhaus beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 161, 42579 Heiligenhaus. Gegenstand: a) der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, insbesondere mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels; b) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum; c) die Verwaltung eigenen Vermögens; d) die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere die Beratung verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts und Steuerberatung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Klein, Dietmar, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 201049:COREST GmbH Corporate Restructuring, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, insbesondere an mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum; Verwaltung eigenen Vermögens; Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere die Beratung verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts und Steuerberatung.
MicroVenture Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: COREST GmbH Corporate Restructuring. Die Corest GmbH Corporate Restructuring mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 200924) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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