COREST GmbH Corporate Restructuring, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn. Die Verschmelzung wurde am 29.07.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 201049).
COREST GmbH Corporate Restructuring, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MicroVenture Beteiligungsverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 201049) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
COREST GmbH Corporate Restructuring, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 68607) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels in Umbruchsituationen. Stammkapital: 4.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Klein, Dietmar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MicroVenture GmbH & Co.KGaA Beteilligungsgesellschaft mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 49155) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.06.2012.
COREST GmbH Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Ottobrunn (jetzt Amtsgericht München HRB 200924) verlegt. Geschäftsanschrift: Theodor-Körner Str. 34, 85521 Ottobrunn.
COREST GmbH Corporate Restructuring, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels in Umbruchsituationen. 4.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Klein, Dietmar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MicroVenture GmbH & Co. KGaA Beteiligungsgesellschaft, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 49155) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.