COS Handels GmbH, Pohlheim, Am Pfahlgraben 4-10, 35415 Pohlheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
COS Handels GmbH, Pohlheim, Am Pfahlgraben 4-10, 35415 Pohlheim. Bestellt als Geschäftsführer: Grotjahn, Axel, Vechelde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COS Handels GmbH, Pohlheim, Am Pfahlgraben 4-10, 35415 Pohlheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dao, Teh-Hua, Schöneck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Geschäftsführerin: Speier, Mascha Nathalie, Hohenahr, * ‒.‒.‒‒.
COS Handels GmbH, Pohlheim, Am Pfahlgraben 4-10, 35415 Pohlheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013. Geschäftsanschrift: Am Pfahlgraben 4-10, 35415 Pohlheim. Gegenstand: Der Handel mit Produkten und Komponenten der Informationstechnologie (IT) sowie Software. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Speier, Mascha Nathalie, Hohenahr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der COS Distribution AG mit dem Sitz in Pohlheim (Amtsgericht Gießen, HRB 7127). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.