HRB 261805: COS Solutions GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Gartenstraße 11, 83607 Holzkirchen. Prokura erloschen: Schürkes, Sabine, Chieming, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10533: COS Solutions GmbH, Chieming, Hauptstr. 15, 83339 Chieming. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Holzkirchen. Sitz verlegt nach Holzkirchen (nun Amtsgericht München HRB 261805).
HRB 261805: COS Solutions GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Gartenstraße 11, 83607 Holzkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.1997, zuletzt geändert am 10.03.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Chieming, Amtsgericht Traunstein HRB 10533) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 11, 83607 Holzkirchen. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienst- und Werkleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Stammkapital: 25.650,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiesholler, Franz Michael, Holzkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schürkes, Sabine, Chieming, * ‒.‒.‒‒. Die COS Informationstechnik GmbH mit dem Sitz in Chieming (Amtsgericht Traunstein HRB 19941) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 10533: COS Solutions GmbH, Chieming, Hauptstr. 15, 83339 Chieming. Prokura erloschen: Engl, Siegfried, Nußdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10533: COS Solutions GmbH, Chieming, Hauptstr. 15, 83339 Chieming. Die "COS Informationstechnik GmbH" mit dem Sitz in Chieming (Amtsgericht Traunstein HRB 19941) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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