Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Weiß, Peter, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.07.2023
Amann |
8 |
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Prokura erloschen:
Stich, Markus, Steißlingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.08.2022
Amann |
HRB 710668: COWA Service Gebäudedienste GmbH, Gottmadingen, Hauptstraße 65, 78244 Gottmadingen. Mit der "CONRADYGRUPPE Verwaltungs GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722471) wurde am 07.01.2021 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 07.01.2021 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 710668: COWA Service Gebäudedienste GmbH, Gottmadingen, Hauptstraße 65, 78244 Gottmadingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hesse Gebäudereinigung GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 4262) "CSI GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710450) "COWA Service Gebäudereinigung GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722378) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710668: COWA Service Gebäudemanagement GmbH, Gottmadingen, Hauptstraße 65, 78244 Gottmadingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Bekanntmachungen) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "COWA Service Gebäudedienste GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701830) um 487.000,00 EUR auf 512.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: COWA Service Gebäudedienste GmbH. Stammkapital nun: 512.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stich, Markus, Steißlingen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "COWA Service Gebäudedienste GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701830) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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