CP Energiesysteme GmbH, Berlin, Gehringstr. 55 - 56, 13088 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Götte, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
CP Energiesysteme GmbH, Berlin, Gehringstr. 55 - 56, 13088 Berlin. Firma: CP Energiesysteme GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Gehringstr. 55 - 56, 13088 Berlin Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Energiesystemen (z.B. Photovoltaikanlagen). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Niederstetter, Peter Johannes Georg, * ‒.‒.‒‒, Kronberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.04.2010; mit Änderung vom 29.04.2010 in § 20 (Gründungsaufwand) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CP Energiesysteme OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43480 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.04.2010; 29.04.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..