CPB Cosmetic und Pharmawerke Bützow GmbH, Bützow (Vierburgweg, 18246 Bützow). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CPB Cosmetic Produktion Bützow GmbH (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54614) am 18.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CPB Cosmetic und Pharmawerke Bützow GmbH, Bützow (Vierburgweg, 18246 Bützow). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der CPB Cosmetic Produktion Bützow GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54614) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CPB Cosmetic und Pharmawerke Bützow GmbH, Bützow (Vierburgweg, 18246 Bützow). Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs.2 beschlossen.