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CPS GmbH, Rohrdorf (HRB 19464)

Firmendaten

Anschrift
Meisenstr. 3
83101 Rohrdorf
Frühere Anschriften: 1
Heisenbergstr. 1, 48691 Vreden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08031/901173-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: cps-gmbh.net
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19464
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH
Keywords
Unic film UHMWPE Transparente Folie TPU Folie TPU Technische Anwendung Sublimation Sinter Selbstklebende Schutzfolie PP PMMA/TPU Blend Folie PMMA PE PA 12 PA 11 P-tex Natur Multicolor Folie Leitfähige Folie Kunststoffe Konzept Innovationen Industriefolie Hochtransparent HDPE Schuppenbelag HDPE Folie Extrusion Everclear Eingefärbte Folie Dünnfolie Digitaldruckfolie Dekorfolie Coextrudierte Folie COEX Bandmaterial Bandfolie Antistatische Folie ABS/TPU Blend Folie ABS
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die CPS GmbH aus Rohrdorf ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 19464 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die CPS GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Produktion und Vertrieb von Kunststofferzeugnissen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Niederlassungen im In- und Ausland errichten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 28.000,00 EUR. Die CPS GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Jahresabschluss vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
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Registermeldungen 13

Calendar 06.10.2017
Veränderung

HRB 19464: CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf. Einzelprokura: Nindl, Alois-Johann, Uttendorf/Österreich, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 22.09.2016
Veränderung

HRB 19464: CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hofstätter, Karl, Mittersill/Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 11.11.2014
Veränderung

HRB 19464:CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion und Vertrieb von Kunststofferzeugnissen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Niederlassungen im In- und Ausland errichten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Calendar 23.10.2014
Veränderung

HRB 19464:CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf.Die "CPS GmbH" mit dem Sitz in Uttendorf/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg FN 292729 i) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 10.07.2014 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 mit der Gesellschaft als aufnehmender Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 17.07.2014
Vorgang ohne Eintragung

HRB 19464:CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf.Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde ein Verschmelzungsplan vom 10.07.2014 eingereicht. Danach ist beabsichtigt, die CPS GmbH mit Sitz in Uttendorf/Österreich (GmbH österreichischen Rechts), eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg (FN 292729 i),als übertragende Gesellschaft grenzüberschreitend auf die CPS GmbH mit Sitz in Rohrdorf (GmbH deutschen Rechts), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein (HRB 19464), als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen.Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gilt folgendes: Für die Minderheitsgesellschafter der CPS GmbH - Deutschland: Die CPS GmbH als übernehmender Rechtsträger hat keine Minderheitsgesellschafter, da das Stammkapital zu 100% von dem übertragenden Rechtsträger gehalten wird. Daher entfallen hier die Angaben zu den Modalitäten der Ausübung der Rechts von Minderheitsgesell- schaftern. Für Minderheitsgesellschafter der CPS GmbH-Österreich : Jeder Gesellschafter hat einen Anspruch auf angemessene Barabfindung gemäß (§ 5 Abs.4 EU-VerschG). Das Angebot kann gleichzeitig mit dem Widerspruch zur Niederschrift in der Gesellschafterversammlung angenommen werden, anderenfalls muss es der Gesellschaft oder dem Dritten gegenüber schriftlich binnen eines Monats nach dem Verschmelzungsbeschluss zugehen. Der Anspruch auf Barabfindung ist mit Eintragung der Verschmelzung bedingt, wird mit dieser Eintragung fällig und verjährt in drei Jahren. Die Gesellschaft oder der Dritte hat die Kosten der Übertragung zu tragen. Für die Erfüllung der Barabfindung einschließlich der Übertragungskosten ist den Abfindungsberechtigten Sicherheit zu leisten. Einer anderweitigen Veräußerung des Anteils durch einen dem Verschmelzungsbeschluss widersprechenden Gesellschafter stehen nach Fassung des Verschmelzungsbeschlusses bis zum Ablauf der Frist für die Geltendmachung der Barabfindung satzungsgemäße Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen. Diese Rechte ergeben sich aus § 10 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes.Ist das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen oder ist die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für den Anteil bei dem übertragenden Rechtsträger, so kann jeder Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers, dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben, nach § 14 Abs. 2 UmwG ausgeschlossen ist, von dem übernehmenden Rechtsträger einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen; die Zuzahlungen können den zehnten Teil des auf die gewährten Anteile entfallenden Betrags des Grund- oder Stammkapitals übersteigen. Die angemessene Zuzahlung wird auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des deutschen Spruchverfahrensgesetzes bestimmt. Die deutschen Gerichte sind für diesen Antrag zuständig (Artikel 3 und 60 Eu GVVO). Die bare Zuzahlung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 des UmwG bekannt gemacht worden ist, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die Anschrift unter der die Minderheitsgesellschafter der CPS GmbH-Österreich vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos einholen können, lautet CPS GmbH- Österreich, z. Hd von Herrn Karl Hofstätter, Tobersbachstr.78, 5723 Uttendorf, Republik Österreich.Für die Gläubiger der CPS GmbH - Deutschland: Den Gläubigern der CPS-GmbH ist gemäß § 122 a Abs.2, 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der CPS GmbH mit der Nummer HRB 19464 beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein, Deutschland, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern jedoch nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlichen Vorschriften zu ihren Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Anschrift, unter der die Gläubiger der CPS-GmbH vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos einholen können lautet CPS GmbH, z. Hd. von Herrn Karl Hofstätter und Herrn Adal-bert Loidl, Meisenstraße 3, 83101 Rohrdorf/Deutschland.Für die Gläubiger der CPS GmbH-Österreich: Gläubiger der CPS GmbH-Österreich, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der CPS GmbH-Österreich melden, ist gemäß § 13 EU-VerschG für ihre bis zu diesem Datum entstehenden Forderungen gegen die CPS GmbH-Österreich Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Für fällige Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherheitsanspruch besteht nicht. Dieses Recht steht den Gläubigern der CPS GmbH-Österreich jedoch nur dann zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden CPS GmbH, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der CPS GmbH-Österreich. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Darüber hinaus ist Gläubigern der CPS GmbH-Österreich, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung schriftlich zu diesem Zweck melden, für ihre bis zu diesem Datum entstehenden Forderungen gegen die CPS GmbH-Österreich Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Für fällige Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht. Diese Recht steht den Gläubigern der CPS GmbH-Österreich jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 226 österreichisches AktG). Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht ferner solchen Gläubigern der CPS GmbH-Österreich nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Allfälligen Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten an der CPS GmbH-Österreich sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. Die Anschrift unter der die Gläubiger der CPS GmbH-Österreich vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos einholen können, lautet CPS GmbH- Österreich, z. Hd von Herrn Karl Hofstätter, Tobersbachstr.78, 5723 Uttendorf, Republik Österreich.

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Historie 9

06.10.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alois-Johann Nindl
Prokurist

22.09.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl Hofstätter
Geschäftsführer

21.12.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Reinhild Koggenhorst
Prokurist

28.07.2010
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
52.000,00 DEM

Neues Stammkapital:
28.000,00 EUR

26.10.2009
Registervorgang

Löschung 08.10.2009

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