CPU Verwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (August-Wessels-Str. 27, 86156 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 05.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 2005).
CPU Verwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (August-Wessels-Str. 27, 86156 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 mit der CPU Softwarehouse AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 2005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CPU Verwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (August-Wessels-Str. 27, 86156 Augsburg). Bestellt: Geschäftsführer: Wollenhaupt, Sven, Augsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Wollenhaupt, Sven, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.