CRAZY COMPUTER Limited, Herzogenrath, Kirchrather Straße 176, 52134 Herzogenrath. Die Zweigniederlassung ist von Amts wegen gemäß § 395 FamFG aufgehoben.
CRAZY COMPUTER Limited, Herzogenrath, Kirchrather Straße 176, 52134 Herzogenrath. Es wurde die Zweigniederlassung in Herzogenrath vollständig aufgegeben. Insoweit liegt dem Gericht entsprechende Mitteilung über eine Gewerbeabmeldung vor. Der Geschäftsführer wurde mehrfach erfolglos zur entsprechenden Anmeldung aufgefordert. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG. ist eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen zu löschen, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Das Registergericht beabsichtigt daher die Aufhebung der Zweigniederlassung gemäß § 395 Abs. 1 FGG von Amts wegen einzutragen und diese in diesem Zusammenhang zu löschen. Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen eines Monats den Mangel zu beheben oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vorzunehmen und im Handelsregister eingetragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
CRAZY COMPUTER Limited, Herzogenrath (Kirchrather Straße 176, 52134 Herzogenrath). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2008. Zweigniederlassung der CRAZY COMPUTER LIMITED mit Sitz in Birmingham (companies house of cardiff Nr. 6484130). Gegenstand der Zweigniederlassung ist der Einkauf, Verkauf sowie der Service im Bereich IT. 100,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Wildau, Martin Andreas, Kerkrade, * ‒.‒.‒‒.