GnR 231: CREDIT- und VOLKSBANK eG., Wuppertal, Bernhard-Letterhaus-Str. 1-3, 42275 Wuppertal. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2017 (UR.Nr. 746/2017 des Notars Dr. Markus Zahn aus Remscheid) sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 12.06.2017 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2017 mit der Volksbank Remscheid-Solingen eG mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, GnR 238) im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens dieser Genossenschaft als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42275 Wuppertal
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: eG