HRB 67743: CRESCES Social Media GmbH, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 49/14) vom 30.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
CRESCES Social Media GmbH, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Reinicke, Albrecht, Erie/USA, * ‒.‒.‒‒.
CRESCES Social Media GmbH, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CRESCES Sports Media AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63635) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CRESCES Social Media GmbH, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2012. Geschäftsanschrift: Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Produktion, Organisation, Betrieb, Vermarktung und alle sonstigen Formen der Kommerzialisierung von elektronischen und sonstigen Medien sowie von Unterhaltungssoftware einschließlich Erwerbs und Verwertung von Lizensrechten. Ferner die Leitung von Unternehmen, die in einem oder mehreren der in Satz 1 genannten Gebiet oder Gebieten tätig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Reinicke, Albrecht, Kaufering, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Florian H.W:, Moers, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.