CRESCES Sports Media AG, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden CRESCES Social Media GmbH am 15.06.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
CRESCES Sports Media AG, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CRESCES Social Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 67743) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CRESCES Sports Media AG, Düsseldorf, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages über die geplante Verschmelzung der CRESCES Sports Media AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 63635) mit der CRESCES Social Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 67743) ohne Termin für eine Hauptversammlung eingereicht worden.
CRESCES Sports Media AG, Düsseldorf, Oststr. 10, 40211 Düsseldorf. Neue Geschäftsanschrift: Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf.
CRESCES Sports Media AG, Düsseldorf, Oststr. 10, 40211 Düsseldorf. Die Hauptversammlung vom 22.11.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen von 1.050.000,00 EUR um 100.000,00 EUR auf 1.150.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Ziff. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Ferner wurde die Satzung in den Ziffern 4 (Aktienurkunden, Aktienregister), 15 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, Versicherung) und 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die weitere Hauptversammlung vom 04.02.2011 hat sodann die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen von 1.150.000,00 EUR um 200.000,00 EUR auf 1.350.000,00 EUR und die erneute Anpassung der Ziff. 3 der Satzung beschlossen. Diese Kapitalerhöhung ist ebenfalls durchgeführt. 1.350.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben. Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien und 200.000 Stückaktien, die alle auf den Inhaber lauten. Hinsichtlich der Festsetzungen und der Werthaltigkeit der Sacheinlagen wird auf die beim Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen.
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