CRH International Holding GmbH, Solingen, Merscheider Str. 167, 42699 Solingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hammerstein Beteiligungs GmbH am 26.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CRH International Holding GmbH, Solingen, Merscheider Str. 167, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Hammerstein Beteiligungs GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CRH International Holding GmbH, Solingen (Merscheider Str. 167, 42699 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages geändert.