Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht. |
a)
11.06.2024
Böttcher |
HRB 24868: CRS Reprocessing Germany Verwaltungs GmbH, Leipzig, Zaucheblick 24a, 04288 Leipzig. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 24868: CRS Reprocessing Germany Verwaltungs GmbH, Leipzig, Zaucheblick 24a, 04288 Leipzig. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRB 24868: CRS Reprocessing Germany Verwaltungs GmbH, Leipzig, Zaucheblick 24a, 04288 Leipzig. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG. Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Massie, Scott, Goshen, Oldham County (Kentucky) / Vereinigte Staaten von Amerika, * ‒.‒.‒‒, Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 06.10.2020, AZ: 405 IN 566/20, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRA 15765: CRS Reprocessing Germany GmbH & Co. KG, Leipzig, Zaucheblick 24a, 04288 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 7.09.2020, AZ: 403 IN 564/20, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
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